WAS IST EIN BID?

Die Hamburger Bürgerschaft hat am 28. Dezember 2004 das „Gesetz zur Stärkung der Einzelhandels-, Dienstleistungs- und Gewerbezentren“ verabschiedet, so dass seit dem 01. Januar 2005 alle Grundeigentümer der Freien und Hansestadt Hamburg Maßnahmen zur Verbesserung der Situation an ihrem Standort in Eigenregie umsetzen können.

Das GSED-Gesetz sieht vor, dass mindestens 15% der Grundeigentümer mit ihrer Unterschrift der Errichtung eines BID zustimmen müssen und weniger als ein Drittel der Grundeigentümer in einem BID Gebiet dagegen sein dürfen.

AUFGABENTRÄGER

Der Citymanagement Harburg e.V. ist als Aufgabenträger für die Umsetzung des Maßnahmenkonzepts und die Einhaltung des im öffentlich rechtlichen Vertrag fixierten Finanzierungskonzepts verantwortlich.

In Zusammenarbeit mit den Grundeigentümern werden Maßnahmen festgelegt und anschließend in Abstimmung mit dem Bezirksamt Harburg umgesetzt. Zum Abschluss eines jeden BID-Jahres erfolgt ein Zwischenbericht zu den getätigten Maßnahmen, in dem Grundeigentümer über die Leistungen des BID informiert werden. Zusätzlich verpflichtet sich der Aufgabenträger, zur Information der Grundeigentümer zum Ende jeden Wirtschaftsjahres einen Wirtschaftsplan für die Verwendung der BID-Abgabe aufzustellen. Kontrolliert wird der Aufgabenträger durch die Handelskammer Hamburg, die die ordnungsgemäße Einhaltung des Finanzierungskonzeptes überprüft.