WAS IST EIN BID?

Die Hamburger Bürgerschaft hat am 28. Dezember 2004 das „Gesetz zur Stärkung der Einzelhandels-, Dienstleistungs- und Gewerbezentren“ verabschiedet, so dass seit dem 01. Januar 2005 alle Grundeigentümer der Freien und Hansestadt Hamburg Maßnahmen zur Verbesserung der Situation an ihrem Standort in Eigenregie umsetzen können.

Das GSED-Gesetz sieht vor, dass mindestens 15% der Grundeigentümer mit ihrer Unterschrift der Errichtung eines BID zustimmen müssen und weniger als ein Drittel der Grundeigentümer in einem BID Gebiet dagegen sein dürfen.

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